Allgemeine Geschäftsbedingungen
der doppel net Informatik GmbH, CH-9428 Walzenhausen

1. Firma

Unter der Firma doppel net Informatik GmbH besteht mit Sitz in Walzenhausen AR, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung im Sinne des Schweizerischen Obligationenrechts.

2. Anwendungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln den Abschluss, den Inhalt und die Abwicklung von Verträgen zwischen den Kundinnen und Kunden (nachfolgend „Kunden“) und der doppel net Informatik GmbH (nachfolgend „doppel.net“).

3. Wirksamkeit

Diese AGB sind integrierender Bestandteil sämtlicher Angebote und Offerten sowie schriftlicher und mündlicher Verträge zwischen Kunden und der doppel.net.

Besteht zwischen der doppel.net und dem Kunden ein schriftlicher Vertrag, bedürfen sämtliche Abweichungen und/oder Ergänzungen dieser AGB sowie Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrages ebenfalls der Schriftform.

4. Leistungen

Die doppel.net bietet EDV-Dienstleistungen und EDV-Produkte an. Zur Leistungserfüllung kann doppel.net Drittanbieter und Subunternehmer hinzuziehen.

5. Angebot

Sämtliche Angebote und Offerten der doppel.net, auch Preislisten und Inserate, sind freibleibend und unverbindlich. Sämtliche Preisangaben verstehen sich in Schweizer Franken, exklusive MwSt.

Soweit in der jeweiligen Offerte nichts Abweichendes festgelegt wird, ist die doppel.net während 14 Tagen ab Ausstellungsdatum der Offerte an diese gebunden. Der Vertragsabschluss erfolgt durch schriftliche Annahme der Offerte oder durch Unterzeichnung eines separaten Vertrages. Dienstleistungen, welche nicht gesondert offeriert wurden, werden gemäss der jeweils gültigen Preisliste der doppel.net in Rechnung gestellt.

Sollten sich im Laufe der Auftragsabwicklung Änderungen ergeben durch Preisaufschläge Dritter, zusätzliche fiskalische Belastungen, Zollerhöhungen oder starke Währungsschwankungen, so behält sich die doppel.net entsprechende Preisanpassungen vor.

Die Offerten sind vertraulicher Natur und dürfen nur Personen zur Einsicht überlassen werden, die unsere Offerten tatsächlich bearbeiten.

6. Verantwortung des Kunden

Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die Ergebnisse der Dienstleistungen und die Produkte der doppel.net gesetzes- und vertragsgemäss genutzt werden.

Allfällige Mitwirkungspflichten, wie die Beachtung technischer Vorschriften, die zur Verfügungsstellung benötigten Informationen, die zur Verfügungsstellung von nicht bei der doppel.net gekaufter Software usw., ergeben sich aus den jeweiligen Leistungsbeschreibungen.

Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass der doppel.net zur Offertstellung und zur Leistungserbringung sämtliche notwendigen Informationen und Grundlagen zur Verfügung stehen.

Sind mit späteren Bestellungs- oder Vertragsänderungen Zusatzkosten für die doppel.net verbunden, trägt diese Kosten der Kunde. Bei Eigenleistungen gilt die jeweils gültige Preisliste der doppel.net.

Wird ein Auftrag vorzeitig durch den Kunden widerrufen oder gekündigt, werden unabhängig vom erreichten Ergebnis die bis dann effektiv geleisteten Arbeitsstunden und andere bereits erfolgte Leistungen gemäss der jeweils gültigen Preisliste der doppel.net in Rechnung gestellt.

Auftragsänderungen führen zur Aufhebung vereinbarter Termine und Fristen, soweit nichts anderes vereinbart wird.

Der Versand von Produkten durch die doppel.net erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden. Beschädigte Sendungen müssen beim Empfang der Ware unverzüglich dem Transporteur gemeldet werden.

7. Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen

7.1.1 Rechnungsstellung

Die Einzelheiten der Rechnungsstellung für die beanspruchten Dienstleistungen und Produkte ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen bzw. Preislisten.

Für alle Sendungen verrechnet die doppel.net Porto- und Verpackungsspesen.

7.1.2 Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind bis zu dem auf dem Rechnungsformular angegebenen Fälligkeitsdatum zahlbar. Nach Ablauf des Fälligkeitsdatums wird automatisch ein Verzugszins in der Höhe von 5 % p.a sowie Ersatz aller allfällig daraus entstehenden Mahn-, Inkasso-, Anwalts- und Gerichtskosten sowie des weiteren Schadens geschuldet.

7.1.3 Verbindlichkeit

Von der doppel.net genannte Fristen, insbesondere Liefertermine, sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich als verbindlich zugesagt worden sind.

Betriebsstörungen, verzögerte Belieferung durch Dritte oder insbesondere Nichtbelieferung durch Vertragspartner der doppel.net und Ereignisse höherer Gewalt, Streik oder andere hindernde Umstände berechtigen die doppel.net unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen des Kunden zur Verlängerung der Lieferfristen und/oder zur Vertragsaufhebung.

7.1.4 Vorauszahlung und Sicherheit

Die doppel.net kann von ihren Kunden jederzeit eine Vorauszahlung oder eine Sicherheit verlangen.

Leistet der Kunde eine verlangte Vorauszahlung oder eine Sicherheit nicht, ist die doppel.net berechtigt, die in den Leistungsbeschreibungen vorgesehenen Massnahmen zu treffen oder den Vertrag fristlos aufzulösen. Bis dahin erbrachte Arbeitsstunden und andere erfolgte Leistungen werden unabhängig vom erreichten Ergebnis in Rechnung gestellt. Dasselbe gilt bei Nachlassstundung des Kunden oder Konkurseröffnung über den Kunden, wenn nicht der Kunde oder Dritte für die Bezahlung der vorhersehbaren Rechnungen eine Sicherheit leisten.

8. Haftungsbeschränkung

Jegliche Haftung der doppel.net, auch für indirekte Schäden und Folgeschäden wird ausdrücklich ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln vorliegt.

Der Kunde kann eigene Forderungen nicht mit Forderungen der doppel.net verrechnen. Ausgenommen sind Forderungen, welche von der doppel.net schriftlich anerkannt oder rechtskräftig gerichtlich festgestellt sind.

Beanstandungen von Dienstleistungen und/oder von Lieferungen sind innert 5 Tagen nach Ausführung, Empfang oder Abnahme schriftlich bei der doppel.net geltend zu machen, andernfalls gilt die Dienstleistung oder die Lieferung als genehmigt.

Bei Hard-/Software gilt die Abnahme spätestens als erfolgt, wenn der Kunde innert 30 Tagen nach Installation, Übergabe oder Abnahme keine Beanstandung erhoben hat. Die doppel.net übernimmt keine Garantie dafür, dass Hard-/Software dauernd, ununterbrochen und fehlerfrei in allen vom Kunden gewünschten Kombinationen eingesetzt werden kann noch, dass die Korrektur eines Programmfehlers das Auftreten anderer Programmfehler ausschliesst.

Werden vom Kunden oder Dritten Veränderungen an der von der doppel.net gelieferten Soft-/Hardware vorgenommen, so erlischt der Gewährleistungsanspruch, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Mangel nicht auf diese Veränderungen zurückzuführen ist.

Bei ungerechtfertigten Beanstandungen oder solchen, die auf Bedienungsfehlern des Käufers oder unsachgemäßer Behandlung beruhen, ist die doppel.net berechtigt, die dadurch verursachte Arbeit und die Spesen in Rechnung zu stellen.

Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten durch die doppel.net treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. Verschleißteile sind von der Gewährleistung ausgenommen.

Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf die Abnutzung, die unsachgemäße oder fehlerhafte Bedienung und die Lagerung. Bei Fremdeingriff oder dem Öffnen der Geräte von nicht ausdrücklich autorisierten Personen erlischt der Gewährleistungsanspruch. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Hard-/Software oder EDV-Produkten, Wandelung ist ausgeschlossen.

Gewährleistungsansprüche stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar. Für Produkte, welche doppel.net nicht selber hergestellt hat, beschränkt sich die Gewährleistung auf die Abtretung ihrer Gewährleistungsansprüche gegen den Hersteller.

Im Zug der Gewährleistung ersetzte oder ausgetauschte Teile gehen in das Eigentum der doppel.net über.

Für Software-Produkte von Drittanbietern und deren Installationen wird keine Gewährleistung und keine Haftung übernommen. doppel.net sichert weder zu, dass die Softwarefunktionen den Erfordernissen des Käufers entsprechen noch, dass diese Software in allen von ihm gewählten Kombinationen benützt werden kann. Die doppel.net fungiert lediglich als Vermittlerin eines Lizenzvertrages zwischen dem Software-Hersteller und dem Lizenznehmer. Es gelten alleine die Bestimmungen des jeweiligen Lizenzvertrages.

Gewährleistungserfüllungsort ist das Domizil von doppel.net. Ansonsten gelten die Garantiebedingungen des Herstellers.

Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Kunde seiner genannten Untersuchungs- und Rügepflicht nicht nachkommt.

9. Gerichtsstand

Diese AGB und die Verträge der doppel.net mit Ihren Kunden unterliegen schweizerischem Recht. Als Gerichtsstand für Streitigkeiten gilt der Geschäftssitz der doppel.net. Die doppel.net hat das Recht, den Gerichtsstand am Sitz oder Wohnort des Kunden zu wählen.

Walzenhausen, 08.08.2002

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